Mit dem Jahresende nähert sich auch ein weiterer Stichtag für Vermieter. Für die Betriebskostenabrechnung 2010 ist der 31. Dezember 2011 der entscheidende Stichtag um Mietern diese zukommen zu lassen. Ansonsten ist die einjährige Abrechnungsfrist abgelaufen und es können keine Nachforderungen mehr gestellt werden – zu beachten ist dabei das dies nur gilt sofern das Abrechnungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Doch auch für andere Ansprüche kann die Verjährungsfrist am Jahresende 2011 auslaufen. Dies gilt etwa für viele mietrechtliche Ansprüche aus dem Jahre 2008 für welche die dreijährige Frist endet. Dies sind unter anderem Ansprüche auf Zahlung der Miete, der Mietkaution, Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen, Schadensersatzanspruche oder der Ersatz eines Mietausfallschadens.
Sollte die Verjährung in Bälde greifen bestehen verschiedene Möglichkeiten diese zu stoppen. Offene Forderungen können mit einer Klageerhebung gegen den Mieter, dem Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens, der Beantragung eines Mahnbescheids oder einer Klage im Urkundenprozess vor dem Ablaufen bewahrt werden. Wichtig ist allerdings das all diese Maßnahmen vor Ablauf der eigentlichen Verjährung initiiert werden.









